Vereinigung der Freunde des Kunsthauses
Das Kunsthaus Grenchen benötigt eine Anzahl von Freunden, die seine Aktivitäten fördern und unterstützen und damit das Budget entlasten.
Die von den Freunden des Kunsthauses aufgebrachten finanziellen Mittel werden zur Finanzierung von Ausstellungen und andern Veranstaltungen sowie zum Ankauf von Kunstwerken (insbesondere Grafiken) für die Sammlung verwendet.
Die Verwendung der Mittel wird durch einen Steuerungsausschuss vorgeschlagen und durch die Versammlung der Freunde beschlossen. Eine solche Versammlung findet mindestens einmal pro Jahr statt.
Dem Steuerungsausschuss gehören drei Mitglieder aus dem Kreis der Freunde an. Der Stiftungsratspräsident nimmt an den Sitzungen der Freunde mit beratender Stimme teil. Weitere Teilnehmer können vom Präsidenten der Freunde eingeladen werden (mit beratender Stimme).
Der Kreis der Freunde wird auf zwanzig Mitglieder begrenzt. Der jährliche Beitrag beträgt CHF 5'000.-. Es wird erwartet, dass die Freunde mindestens drei Jahre der Vereinigung angehören.
Die einbezahlten Gelder werden separat verwaltet und in der Stiftungsrechnung ausgewiesen. Der Stiftungsrat darf darüber nicht verfügen.
Da die Stiftung Kunsthaus Grenchen steuerbefreit ist und als gemeinnützige Institution anerkannt ist, können die Unterstützungsleistungen von der Einkommenssteuer abgezogen werden.
Als Anerkennung der Leistungen der Freunde haben diese Anrecht auf folgende Leistungen:
- ein Exemplar von allen selber herausgegebenen Katalogen; - eine speziell herausgegebene Grafik; - eine Einladung zu einem Nachtessen im Kreise der Freunde; - Teilnahme an der Jahresversammlung mit speziellem Rahmenprogramm und Führung durch die aktuelle Ausstellung; - Reduktion der Verkaufskommission des Kunsthauses bei Ankäufen anlässlich von Ausstellungen (Rabatt von 15 % des Kaufpreises).
Anmeldungen neuer Freunde sind möglich mittels der beiliegenden Beitrittserklärung, sofern der Maximalbestand noch nicht erreicht ist.
Selbstverständlich können zusätzlich Gönnerbeiträge in beliebiger Höhe für die gleichen Zwecke oder für eine beliebige Verwendung geleistet werden. Jeder Beitrag ist höchst willkommen.
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